Fördermitgliedschaften und Spenden

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied.

Wir freuen uns auch über ihre Spende.

Wir sind transparent.
Den jährlichen Finanzbericht stellen wir jedes Jahr in unser Journal "Leuchtfeuer".

Sie überlegen, ob Sie unser Engagement sogar mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen wollen?
Auch das ist unkompliziert möglich und freut uns ganz besonders…

 

Manchmal brauchen die kleinen und großen Veränderungen Zeit und Geduld. Ihre Unterstützung als dauerhaftes Fördermitglied trägt entscheidend dazu bei, dass wir dran bleiben können.
Ihre regelmäßigen Spenden helfen uns, Projekte langfristig zu planen. Wir freuen uns daher über jede Form der Unterstützung.

NetzG-RLP e.V. ist mit Bescheid vom Finanzamt Trier vom 03.05.2018 als gemeinnützig anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. A dient. Die Körperschaft fördert das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege.

Benötigen Sie eine gesonderte Zuwendungsbescheinigung?

Eine Fördermitgliedschaft trägt dazu bei unserer Engagement zu unterstützen und für Sie bedeutet es:

  • Unser jährliches Journal Leuchtfeuer 1 x im Jahr kostenlos zugesandt
  • Die Förderbeiträge sind Spenden und daher steuerlich absetzbar.
  • Sie können an unseren Fachtagungen kostenlos teilnehmen.
  • Sie werden zu unseren jährlichen Pfingstreffen mit Übernachtungsmöglichkeit, Grillfest und Programm eingeladen und nehmen kostenfrei daran teil
  • Die Fördermitgliedschaft ist jederzeit fristlos kündbar - ein Anruf oder Email genügt

Kontaktieren Sie uns bitte bei allen Fragen per eMail: info@NetzG-RLP.de

Vielen Dank!

-Der Vorstand-

KONTOVERBINDUNG

Selbstverständlich können Sie unser Tun per Banküberweisung oder Dauerauftrag unterstützen.

IBAN: DE 92 5519 0000 0364 9590 15
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Kontoinhaber: NetzG-RLP e.V.