NetzG-Schwerpunktthema Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

 

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Nach § 115d SGB V ist es den psychiatrischen Kliniken ermöglicht worden mit der sogenannten Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung Patienten statt in der Klinik im häuslichen Umfeld zu behandeln. Derzeit verhandeln der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft deren Umsetzung.

Schon seit vielen Jahren setzen sich die Menschen mit seelischen Erschütterungen dafür ein, das Hometreatment ein Teil der psychiatrischen Regelversorgung wird. Es war nicht unbedingt das Ziel, dass diese als reine SGB V Leistung als stationsäquivalente Behandlung umgesetzt wird (siehe dazu auch weiter unten), trotzdem begrüßen wir diese Entwicklung mit großer Überzeugung und Freude. Wir sehen dies als großen Schritt hin zu einer bedarfs- und bedürfnisorientierteren Behandlung von Patientinnen und Patienten.

Gemeindepsychiatrie und Ärzte einbinden
NetzG empfiehlt den psychiatrischen Kliniken bei der Umsetzung der StäB die Akteure der Gemeindepsychiatrie und die niedergelassenen Haus- und Fachärzte aus fachlichen Gründen mit einzubeziehen. Hier bestehen Erfahrungen aus der jahrelangen ambulanten Begleitung, die nicht mühsam aufs Neue gemacht werden müssen, sondern durch Synergieeffekte weitergegeben werden könnten. Zudem haben wir die Befürchtungen, dass ohne die Beteiligung der Gemeindepsychiatrie das medizinische Behandlungsmodell favorisiert wird und der psychosoziale Aspekt zu kurz kommt. Eine Behandlung nach dem biopsychosozialen Ansatz ist von uns von großer Bedeutung.

Recoveryhaltung der Mitarbeitenden gewünscht
Dazu ist es uns auch ein Anliegen, dass die Mitarbeitenden mit psychotherapeutischer Kompetenz arbeiten und einen verstehenden Zugang zu den Betroffenen haben. Eine optimistische, hoffnungsvolle, ressourcenorientierte, wertschätzende Haltung auf gleicher Augenhöhe nach dem Recovery- und Empowermentansatz halten wir dafür für unverzichtbar. 

Bestehende Netzwerke nutzen
Ebenso hilfreich ist die Nutzung der gemeindenahen Netzwerke, die die Gemeindepsychiatrie über viele Jahre hinweg aufgebaut hat. Es ist uns klar, dass unser Wunsch nach Einbindung von bestehenden, ambulanten Akteuren einen hohen Anspruch an die Kooperationsbereitschaft der Krankenhäuser beinhaltet. Wir halten dies aber für das Wohl der Patienten als sehr hilfreich. 

Mitarbeit von Peers als zentrale Forderung
Eine ganz zentrale Forderung von NetzG ist es, dass in den Behandlungsteams Peers mitarbeiten. Wir halten das Wissen von Menschen mit Erfahrungen mit seelischen Krisen als unverzichtbar im psychiatrischen Hilfesystem und als eine notwendige Ergänzung für die Mitarbeitendenteams der StäB.

Zurückhaltung bei der Gabe von Psychopharmaka
Gerade da die psychiatrischen Kliniken federführend bei der Umsetzung der StäB sind, weisen wir darauf hin, dass ein zurückhaltender Umgang mit der Gabe von Psychopharmaka für uns von großer Bedeutung ist. Nahezu alle Betroffenen mit psychiatrischen Diagnosen haben den Wunsch mit einer Minimaldosis von Psychopharmaka zu leben - manche haben das Ziel gar keine Psychopharmaka zu nehmen. Dies ist unsere Erfahrung und sollte von der StäB berücksichtigt werden. 

Sich anschließende Behandlung klären
Darüber hinaus sehen wir es als eine Aufgabe der StäB an, die weiterführende Perspektive der Behandlung zu klären. Hier sehen wir grundsätzlich Schwachstellen im Übergang zwischen dem Einflussbereich der Klinik und der sich anschließenden ambulanten Behandlung bzw. Begleitung durch andere Hilfen. 

Sozialraum nutzen

Die StäB soll auch auf Ressourcen des Sozialraums zurückgreifen, wie zum Beispiel die Nachbarschaft, Freizeitangebote und die Kirchengemeinden, die als nichtpsychiatrische Hilfen im Sinne der Inklusion besondere Bedeutung haben.